Die Gemeindeumlage
Sie kann 0% ausweisen. Sie kann jedoch auch 25% betragen. Ein bewegtes Gemeindeleben abseits der Gottesdienste erfordert die so genannte Gemeindeumlage: Kindergruppen, Chöre, Musikensembles, Soziale Dienste, aber auch Taufen, Trauungen und Bestattungen.
Sie wird von jeder Pfarrgemeinde selbst festgelegt, unterliegt allerdings nicht der Willkür. Mit der Einhebung des Kirchenbeitrages werden österreichweit sowohl die Gehälter als auch die essenziellen Sachleistungen finanziert. Je nach Größe und Aktionsradius einer Gemeinde wird zum Erhalt der vielen Angebote eine Gemeindeumlage notwendig. Diese darf allerdings nicht mehr als 25% des Kirchenbeitrags eines Gemeindemitglieds ausmachen.
Dass eine Umlage für Pfarrgemeinden eingehoben werden kann, ist in §1, Ziffer V des Protestantengesetzes geregelt. Selbstverständlich stehen wir mit unserem Kontaktformular für Ihre individuelle Anfrage jederzeit gerne bereit.
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