Im Grunde ist es ganz einfach: Die sogenannte „Kirchenbeitragsordnung“ legt fest, dass jeder junge, evangelisch getaufte Mensch ab der Vollendung des 19. Lebensjahres seinen Beitrag zur Kirchengemeinschaft leisten soll.
Zugleich jedoch erläutert die Verordnung auch, dass es Gründe gibt, den Beitrag noch nicht zahlen zu müssen.
Beitragsbefreiung
Dies gilt beispielsweise für alle, die ein Studium begonnen oder eine andere Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Ebenso muss kein Kirchenbeitrag bezahlt werden, wenn gerade der Präsenzdienst geleistet wird.
Beitragsberechnung
Grundsätzlich errechnet sich der Kirchenbeitrag nach dem Jahreseinkommen. Die wichtigsten Fakten haben wir unter Fragen zur Berechnung des Kirchenbeitrags zusammengefasst, ebenso im Artikel Immer zahlen?.
Aber natürlich gilt – wie oft im Leben: Im besten Fall wenden sich junge Menschen in Ausbildung an eine Beraterin oder einen Berater. Grundsätzlich ist die Kirchenbeitragsstelle in der Gemeinde oder im örtlichen Verband (die Adresse ist immer im Bescheid abgedruckt) der erste Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Beitrag.
Gerne nehmen wir Anfragen natürlich auch über unser Kontaktformular entgegen. Wir freuen uns über jede Zuschrift.