Auf der einen Seite steht die Verfehlung. Auf der anderen der Mensch. Und so bleibt niemand ausgeschlossen, kommt jedem Menschen in jeder Lebenssituation das Recht auf seelsorgliche Begleitung zu.
Die Seelsorge im Gefängnis und auch nach Haftentlassung wird von Seelsorgerinnen und Seelsorgern getragen, die dafür speziell ausgebildet sind. Sie schenken dort Vertrauen, wo sonst keines mehr zu finden ist. Sie nehmen sich Zeit und hören zu, wo sonst niemand mehr hinhört. Sie sind verlässlich, wo Menschen verlassen wurden. Jedem Menschen kommen so neue Chancen zu, die gemeinsam entdeckt und wahrgenommen werden.