Arbeitnehmerveranlagung

Ein gerechtes Steuersystem sieht vor, dass Sonderausgaben im Jahresausgleich berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch Kirchenbeiträge.

Arbeitnehmerveranlagung

Seit 2018 erhalten Tausende Erwerbstätige eine Steuerrückzahlung auf Basis einer automatisierten Veranlagung. Was im Jahre 2017 seitens des Finanzamtes eingeführt wurde, hat sich inzwischen gut bewährt. So werden alle bis Jänner eingelangenden Kirchenbeiträge bis spätestens Ende Februar elektronisch an das Finanzamt gemeldet.

Kirche verpflichtet 

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Kirchenbeiträge ausschließlich auf Grundlage der Datenübermittlung berücksichtigt werden. Somit erfolgt die Meldung aller einbezahlter Kirchenbeiträge automatisch, eine Geltendmachung in der Steuererklärung (sei es der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung) ist seitens der Beitragszahlenden nicht erforderlich. 

Kein Datenaustausch

Die Meldung eines bezahlten Kirchenbeitrages an das Finanzamt findet verschlüsselt statt. Die Finanzbehörde ordnet die gemeldeten Kirchenbeiträge den Steuerpflichtigen zu, jedoch erhalten Kirchenbeitragsstellen keine Informationen über das zu versteuernde Einkommen.

Untersagung

Beitragszahler*innen steht es frei, auf die automatische Meldung an das Finanzamt zu verzichten. Wird eine „Untersagung“ ausgesprochen, ist der Kirchenbeitrag nicht absetzbar. Sofern ein Kirchenmitglied die automatische Meldung ablehnt, so muss dies innerhalb bei der betreffenden Kirchenbeitragsstelle gemeldet werden. Hier finden Sie das entsprechende Formular.

Download Formular zur Untersagung

Nur das laufende Jahr gilt

Jährlich sind 400 Euro Kirchenbeitrag steuerlich absetzbar. Alle eingehende Kirchenbeiträge werden automatisch an das Finanzamt gemeldet. Damit werden auch Kirchenbeitragsrückstände im Rahmen der Veranlagung für das aktuelle Jahr angerechnet und nicht für jenem Jahr, in dem der Rückstand entstanden ist.

Familienkonten

Für Familienverbände, in denen eine Person für ein anderes Familienmitglied Kirchenbeitrag zahlt, gelten eigene Regelungen und Formulare. Sie finden diese auf finanzonline unter der Rubrik "Sonderausgaben". 

Für Fragen rund um ihr Beitragskonto sind wir gerne für Sie da.
Schreiben Sie uns.

 

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